Fragezeichen im Reglement

  • So,ich fahr jetzt seit drei Jahren Trial und bin immer wieder über diesen Punkt im Reglement gestoßen.
    Und auch bei jedem Trialevent taucht diese Frage auf und sorgt für Diskusionen.
    Ab wann (welches Gewicht) gilt ein Fahrerhaus als Leichtbau?
    Diese Aussage ist im Reglement doch sehr Schwierig dargestellt.


    -Bei Leichtbaufahrerhäusern aus Lexan oder Papier(oder ähnlichem Material)


    Die meisten Fahrerhäuser haben meiner meinung über 250g und somit wär mein Vorschlag als untergrenze 200g


    1. Was ist ähnliches Material...
    2. Was ist die Untergrenze an Gewicht die es haben sollte?


    Die Frage mach ich mal in vielen Foren um möglichst Flächendeckend eine Umfrage zu starten.
    Nicht nur in meinem Sinne.
    Wenn wir evtl.zu einem ergebnis kommen sollte dies geändert werden in den Reglements.

  • Dazu habe ich schon öfter meine Meinung gesagt... Ich würde es lassen wie es ist. Lückenlos wird es nicht. Beispiel: ein ganz schlauer baut seine Hütte aus Hightechmaterial und so niedrig wie möglich. Dann pappt er das nötige Ballastgewicht um auf 200, 250 oder sonstwieviel Gramm zu kommen unten dran - am besten aus Wolfram....
    Ist natürlich jetzt etwas übertrieben, aber das ganze scheitert doch alleine schon am Wiegen! Wer bitteschön baut seine Hütte jedesmal ab und lässt sie wiegen und dann baut er sie wieder dran? Zähhlt dann der Überrollbügel bei dem einen dazu beim anderen nicht, welche Waage nehmen wir, muss sie geeicht sein.... Unendlichen Gesch... für extrem wenig Nutzen. Wenns jemand glücklich macht soll er Seidenbespannte Kohlefaserröhrchen verwenden - mir egal. Und letztendlich kann jeder Veranstalter Fahrzeuge zulassen oder eben auch verbieten wenn sie ihm zu extrem sind. l:j Lief doch bisher alles ohne Probleme, also bitte kein neues Faß aufmachen dass wir nie und nimmer regeln können. l:j

    Gruß, Joachim
    Auch meine Fotos gab es bei ARCOR - Dank Vodafone sind sie nicht mehr in den Foren sichtbar. :-Ma
    Aber auf meiner Homepage gibt es angestaubte Relikte zu bewundern... bow

  • Da muss ich Joachim zustimmen.
    (Nicht zu vergessen, dass Gewicht dann auch möglichst weit hinten anzubringen, damit man nicht vornüber kippt. Gehöhren Kötflügel auch dazu, wenn sie am Chassis montiert sind?).
    Juristisch ist das Reglement hier sicher nicht sauber, aber ...


    Wenn wir beim Gedanken bleiben:Leichtbau ist aktiver Leichtbau oder Verwendung einer Leichtbaukarose wie Lexan o.ä. reicht mir das.
    Wer also extra leichte Materialen verwendet oder die Karosse EXTRA klein zimmert, sollte auch so fair sein, sein Gewicht an´s Dach zu kleben.


    Ich weis nciht mal was mein Bruderfahrerhaus wiegt?


    Gruß
    Jochen

  • Eure Einwände sind berechtigt, aber der Witz ist ja das manche Lexankarrossen schwerer sind als andere aus Ps oder hartplastik!
    Und ist doch dann doof das wir von vornherrein schon sagen lexan gilt als leichtbau und braucht zusatzgewichte.
    Bei meinem kann ich ehrlich sein,meiner wiegt trotz der ganzen Arbeit immer noch 290g! Aber mehr geht nicht! Ok ich könnte die Fahrer rausbaun aber dann verliert das ganze an Charm. Und es soll ja auch nach was ausschauen.