Damit es für alle nochmals ganz klar und deutlich ist:
Das Reglement 2011 bleibt für 2011 wie besprochen unverändert! Es geht hier rein um die Sammlung der Punkte die wir u.U. für 2012 überdenken wollen, sollen, müssen.
Ohne ein unerfreuliches Fass aufmachen zu wollen starte ich trotzdem diesen Diskussionsbeitrag damit wir alle Themen die wir am Reglement ändern wollen, nicht genau verstehen oder die eine Überarbeitung benötigen hier sammeln. Ich bitte aber um Disziplin bei der Diskussion damit es nicht zu "Glaubenskriegen" oder gegenseitiger Besserwisserei ausartet - hat ja bisher auch ganz gut geklappt im Süden. :-W
Also als erstes stelle ich mein eigenes Thema zur Diskussion:
Wie ist ein Hauber-Fahrzeug (Mack, KingHauler, Faun oder dergleichen) bei der Thematik "Kotflügelbreite" zu sehen?
Die Regel sagt:
Die Mindestbreite des Fahrerhauses incl. Kotflügel beträgt 180mm, die Kotflügel dürfen maximal 11mm auf jeder Seite breit sein.
Das ist mit einem Hauber entweder nicht machbar - weil die Kotflügel deutlich breiter als 11mm sind. Oder man bastelt sich irgendwelche "Trittbretter", Seitenschweller oder was auch immer, und sagt dass die quasi zum Fahrerhaus gehören. Dann ist der Kotflügel natürlich wieder im grünen Bereich was die 11mm betrifft.
Konsequenterweise müssen wir dann aber auch festlegen wie hoch diese Fahrerhausverbreiterung angebracht sein darf! Theoretisch könnt man sonst oberhalb der Torstangenhöhe ein dünnes Röhrchen oder dergleichen am Fahrerhaus anbringen um die Mindestbreite zu erzielen. Sonst wäre der theoretische Vorteil beim Umfahren der Torstangen ja wieder möglich - trotz nur 11mm Kotflügelüberstand.
Mal ein paar Fotos zur Verdeutlichung:
©wheelman
Bei der Mack-Hütte von Rainer Rock ist bei 2 der Kotflügelüberstand gut zu sehen. Müsste deulich über 11mm sein. Was sein Anbau (Nr. 3) da soll weiß ich nicht. l:j
©wheelman
Bei meinem KingHauler sind die Kotflügel noch deutlich breiter, die Hütte selbst sehr schmal. A und B wäre Varianten wie ich eine Fahrerhausverbreiterung anbringen könnte. A wäre dann "regelkonform" aber sinnlos wenns um die Vermeidung eines Vorteils gehen sollte.
Im Prinzip wäre das Thema auch für die Pritschen sehr interessant. Oft bleibe ich mit meiner Pritsche beim Einfedern der Hinterachse an einem Tor hängen. Wäre die Pritsche 20mm höher angebracht - was regelkonform wäre - hätte ich das Problem seltener weil die Torstangen dann unter der Pritsche durchrutschen ohne diese zu berühren. Sinnvoll wäre also bei der Fahrerhausbreite auch die Höhe der etwaigen verbreiterung festzulegen.
Die 1:1 Originale im Trucktrial haben da übrigens keine Verbreiterung am Fahrerhaus. (z.B. beim Ural)